Unsere Angebote

Behandlung  z.B. bei Handverletzungen oder nach Handoperationen.

In den Behandlungen finden Elemente aus folgenden Bereichen Verwendung:


der manuellen Therapie, 

der Spiegeltherapie, 

Faszienbehandlung,

Myofascial Release,

Narbenbehandlung, 

Paraffinbad, 

thermische Behandlung,

ergotherapeutische Schienen,

Schulung der Oberflächensensibilität,

und vieles mehr!

Behandlung bei demenziellen Erkrankungen oder um Sturzgefährdung zu reduzieren.

In den Behandlungen werden Elemente aus verschiedenen Konzepten eingesetzt z.B.:

Rehacom

Arbeitsblätter zum Hirnleistungstraining

therapeutische Spiele zum kognitiven Training

Training von Alltäglichen Aktivitäten

Affolter

sensorische Integrationstherapie nach Ayres 

Basale Stimmulation

https://www.demergo.de/demergo-demenz-ergotherapie-therapeuten.php

 

Neurologie/ Nerven- oder Gerhirnschädigungen
 

Behandlung z.B. nach einem Schlaganfall, Parkinson oder Multiple Sklerose.

In den Behandlungen werden je nach Klient verschiedene Methoden eingesetzt z.B. aus:

dem Bobath-Konzept

Affolter

Spiegeltherapie und imaginäres Training

Rehacom

Schulung der Oberflächensensibilität

uvm.

http://spiegeltherapie.com/therapeutenverzeichnis/plz-gebiet-4/

Behandlung von Kindern mit schulischen Problemen oder Wahrnehmungsproblemen uvm.
 

Hier werden Elemente aus dem Marburger Konzentrationstraining, der sensorischen Integrationstherapie, Neurolingoistisches Programmieren, verschiene graphomotorische und auf die visuelle Wahrnehmung ausgerichtete Programme eingesetzt.

 Für gesetzlich Versicherte gilt ab dem 18. Lebensjahr die gesetzliche Zuzahlungspflicht. Wenn Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, erwartet sie eine Zuzahlung von 10 % der GKV-Vergütung plus 10€ Rezeptgebühr.

Behandlung z.B. bei Depressionen oder anderen psychiatrischen Erkrankungen.

Je nach Patient werden verschiedene Methoden eingesetzt z.B.

verschiedene gestalterische Ansätze,

Rehacom,

Entspannungsmethoden,

alltagspraktisches Training uvm.

Für Privat versicherte und Selbstzahler können Therapie im Rahmen der privaten Krankenversicherung (1,8 facher Satz des GKV-Betrages) oder als Selbstzahlerleistung erbracht werden (zu den gleichen Konditionen wie privat versicherte).

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